Nov 9

admin

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Grundsätzlcih ahst Du recht. Aber das
Und ich muss hier – außer natürlich “PolitAlbtraum” – hoffentlich
niemandem erklären, dass ausschließlich die konkreten Vertragstexte
rechtlich verbindlich sind – nicht etwa deren plakative und
vereinfachte Wiedergabe auf irgendwelchen Internetseiten, die nur die
Regel beschreiben und die Ausnahme außer Acht lassen.
ist Blech. Die von Dir als “irgendwelche Internetseiten” titulierten
Seiten sind die der Europäischen Kommission. Die bieten auch einen
Link zum Vertragstext an.
> Abgesehen davon bedeutet “frei reisen” keineswegs “unkontrolliert
> reisen”
Da liegst Du falsch. Das Schengener Abkommen regelt nämlich gerade
den schrittweisen Abbau der Kontrollen (sic!) an den Binnengrenzen
der EU. Das Schengener Durchführungsübereinkommen war das erste
Abkommen über die Abschaffung der Personenkontrollen an den
Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten. Es heisst da:
ÜBERSCHREITEN DER BINNENGRENZEN
Artikel 2
(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen
überschritten werden.
Das beschreibt den Normalfall. Deutschland beruft sich, wie von Dir
richtig bemerkt, bei der temporären Ausserkraftsezung auf Artikel
2(2), nachdem eine Aussetzung möglich ist. Man kann sicher darüber
streiten, ob der Schutz ausländischer Staatsgäste eine Frage der
öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ist, die es
erfordert diese Freiheiten auszusetzen. Wobei Deutschland sogar neue
Grenzen aufmacht und Bevölkerungsteile in ein Gefängnis sperrt.
Maßnahmen, die man in den USA so nicht umsetzen könnte. Nicht
streiten kann man m. E. darüber, ob die Mitführung eines T-Shirts die
öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit berührt. Wer sich
dazu dahingehend äußert, er habe einen Gewalttäter abgewiesen, sollte
sich auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen und keine
öffentliche Aufgabe übernehmen dürfen.
M. Boettcher

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